Betreuungskraft gemäß § 43b SGB XI (m/w/d)
Unsere Schwestern, Bewohnerinnen und Bewohner sollen durch die Betreuungskräfte betreut und auch aktiviert werden. Die zusätzlichen Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte und dürfen somit nur bestimmte Tätigkeiten ausführen. Die Tätigkeiten der Betreuungskräfte sollen das Wohlbefinden, den psychischen Zustand und die psychische Stimmung des Bewohners positiv beeinflussen.
Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, den Bewohner in Alltagsaktivitäten wie beispielsweise malen und basteln, spazieren gehen, lesen und vorlesen und ähnliches zu motivieren und ihn dabei betreuen und begleiten:
Die Betreuungskräfte sollen für Gespräche und Sorgen der anspruchsberechtigten Bewohner zur Verfügung stehen, sie sollen auf Ängste eingehen, sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln. Die Aktivierungen orientieren sich an den individuellen Fähigkeiten, Vorlieben, und der Biographie der Bewohner sowie an dem jeweiligen Befinden bzw. der Tagesform des Bewohners.
Wir wünschen uns:
- abgeschlossene Qualifizierungsmaßnahme gem. den Richtlinien nach § 53c SGB XI
- Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen
- Einfühlungsvermögen und Empathie
- Kreativität, Flexibilität
- Teamfähigkeit, soziale Kompetenz
- Zuverlässigkeit, Belastbarkeit