Die Generalistische Pflegeausbildung

Im Jahr 2020 startet die neue generalistische Pflegeausbildung. Es werden die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ zusammengeführt. Damit werden die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen (im Krankenhaus, im Pflegeheim und ambulant in der eigenen Wohnung) befähigt. Nach dem Abschluss der generalistischen Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche jederzeit möglich. Zudem ermöglichen zahlreiche Fort- und Weiterbildungen sowie verschiedene Pflegestudiengänge, die zum Teil auch ohne Abitur absolviert werden können, eine kontinuierliche Karriereentwicklung. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU. Der Pflegeberuf bietet eine sinnvolle und befriedigende Tätigkeit nah am Menschen mit einer hohen Arbeitsplatzsicherheit, denn Pflegekräfte werden auf dem Arbeitsmarkt dringend gesucht.

Spezialisierungen

Auszubildende, die den Schwerpunkt ihrer Ausbildung von Anfang an auf die Pflege alter Menschen durch eine entsprechende Wahl des Trägers der praktischen Ausbildung (Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst) gelegt haben und deshalb ihren Vertiefungseinsatz im Bereich der Langzeitpflege durchführen, erhalten vor Beginn des letzten Drittels ihrer Ausbildung ein Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob sie die begonnene generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau fortsetzen oder ob sie ihre Ausbildung ausrichten auf einen Abschluss als Altenpfleger/Altenpflegerin. In diesem Fall werden sie im letzten Drittel der Ausbildung speziell zur Pflege alter Menschen ausgebildet. Auszubildende mit dem Schwerpunkt Pädiatrie können entsprechend die Spezialisierung Kinderkrankenpflege wählen. Berufsabschluss ist in diesem Fall „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ bzw. „-pflegerin“.

Die berufliche Ausbildung

Die berufliche Ausbildung gliedert sich in einen betrieblichen und einen schulischen Teil. Der theoretische und praktische Unterricht findet an einer Pflegeschule statt und hat einen Umfang von 2.100 Stunden. Die praktische Ausbildung im Betrieb ist mit 2.500 Stunden deutlich umfangreicher. Der/die Auszubildende schließt dazu einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab. Das ist das Krankenhaus, das Pflegeheim oder der ambulante Pflegedienst. Da die Ausbildung alle Bereiche der Pflege umfasst, werden Teile der praktischen Ausbildung in anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung durchgeführt. Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Lehr- und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Für den Besuch der Pflegeschule ist kein Schulgeld zu zahlen.

Weitere Informationen:

 

Interesse?

Wenn Sie sich für eine Ausbildung in der Pflege, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder für den Bundesfreiwilligendienst im Haus Bethanien interessieren, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an: Heimleiterin Ulrike Roth, Auf dem Abtsberg 4, 77723 Gengenbach.

Auch für weitere Informationen steht Ulrike Roth zur Verfügung unter Telefon 07803 93 96-114 oder per E-Mail an u.roth@mthg.de.